Das Recht auf unterschiedliche Wortbedeutung

Im Grunde ist die Sache ein No-Brainer. Sexuelle Präferenzen dürfen kein Grund für gesellschaftliche oder gesetzliche Benachteiligung sein. Selbst in der CDU/CSU ist deshalb langsam angekommen, dass es weder gute noch schlechte Gründe gibt, homosexuellen Paaren nicht die gleichen Rechte zuzugestehen wie allen anderen. Deshalb scheint nun auch in der CDU/CSU eine Art Kapitulation vor der so charmant als „Homo-Ehe“ bezeichneten Lebensgemeinschaft eingetreten zu sein. Das Heiligtum, das Ehegattensplitting heterosexuellen Ehepartnern vorzubehalten, ist durch das Bundesverfassungsgericht gekippt worden. Aber ein Aspekt der überfälligen Gleichstellung bringt immer noch das Blut der Konservativen zum Kochen: Das Adoptionsrecht für verheiratete homosexuelle Paare. Da ist man in der CDU/CSU – mal wieder – bereit, sich so lange zu sperren, bis man vom Bundesverfassungsgericht zu verfassungskonformen Verhalten gezwungen wird.

Dabei ist es ja nur logisch, dass auch dieses Recht nicht an sexuellen Präferenzen festgemacht werden darf. Wie nun also überhaupt noch gegen das Adoptionsrecht für alle Verheirateten argumentieren? Das geht folgendermaßen: Zuerst behauptet man, es ginge bei der Durchsetzung gleicher Rechte für alle ja gar nicht um die potentiellen Eltern, sondern man müsse das Problem von den Kindern und deren Rechten her denken. Das klingt löblich und nachvollziehbar. Im zweiten Schritt behauptet man dann, alle, zumindest aber adoptierte, Kinder hätten ein Recht auf eine bestimmte Konfiguration von Eltern: Nämlich auf einen weiblichen und einen männlichen Teil. Punkt. Dieser zweite Teil klingt zwar vertraut, ist aber rechtlich nicht mehr ganz so einfach zu argumentieren, denn es gibt in unserem Rechtssystem einen solchen Grundsatz nicht und auch nichts Ähnliches. Wie also diesen Punkt plausibel machen? Der Landesvorsitzende der CDU Nordrhein-Westfalen und stellvertrende Bundesvorsitzender der CDU Deutschlands Armin Laschet hat eine Lösung: Man propagiere das „Recht auf Unterschiedlichkeit“ für Kinder. Und buchstabiere dies dann aus als das „Recht auf Vater und Mutter“.

Clever, irgendwie. Ein Lehrstück für den Gebrauch von Sprache in der Politik, bei der man Wörter verwendet, die üblicherweise für eine Sache stehen, um letztlich das Gegenteil dessen zu propagieren. „Recht auf Unterschiedlichkeit“, das klingt modern und weltoffen. Hätte er noch „Diversität“ gesagt, hätte er den Vogel abgeschossen. Denn wer kann schon etwas dagegen sagen, dass jemand für Kinderrechte und Diversität eintritt? Ich zum Beispiel. Wenn es nämlich eine Verdrehung der üblichen Bedeutung von „Recht auf Unterschiedlichkeit“ ist und außerdem auch noch eine äußerst eingeschränkte Form von Unterschiedlichkeit annimmt.

Die Formulierung „Recht auf Unterschiedlichkeit“ gibt es nämlich auch in anderen Zusammenhängen. Unter anderem in der Diskussion um Menschen mit Migrationshintergrund, mit Behinderungen oder mit anderen Formen der „Unterschiedlichkeit“ von einer angenommenen Norm. In diesen Diskussionen wird abgewogen, inwiefern man gleiche Rechte und Gleichbehandlung trotzdem mit einer Anerkennung und eventuell sogar Pflege von individuellen Unterschieden vereinbaren kann. Diese Diskussion hat natürlich nichts mit dem gemeinsam, was Laschet in seinem Statement versucht. Wollte man es tatsächlich übertragen, so wäre die Frage eher, inwiefern man z.B. homo- und heterosexuelle Menschen gleich behandeln könnte, ohne dass sich Homosexuelle möglichst wie irgendeiner Norm entsprechenden Heterosexuelle benehmen müssten.

Und schließlich hat die Formulierung noch einen weiteren Haken, nämlich die Bedeutung von „Unterschiedlichkeit“. Bei Laschet steckt hinter der Formulierung die Annahme, dass der eine und wesentliche Unterschied zwischen Menschen in ihrem Geschlecht liegt. Vater und Mutter sind unterschiedlich, Vater und Vater oder Mutter und Mutter sind gleich. Scheint doch auch schon die Sprache zu zeigen! Tatsächlich ist die deutsche Sprache (und viele andere Sprachen sind es ebenfalls) recht rigide darin, das Geschlecht in Personen- und Verwandtschaftsbezeichnungen zu kodieren. Vater oder Mutter, etwas Neutrales gibt es nicht. Vorschläge, eine geschlechtsneutrale Singularform von „Eltern“, nämlich „Elter“ zu verwenden, stößt, wie die meisten bewusst angestoßenen sprachlichen Veränderungen auf Spott, Unverständnis oder erbitterten Widerstand. Deshalb wird sich darüber so schnell wahrscheinlich nichts ändern lassen.

Nun finde ich persönlich es ja äußerst naiv zu denken, dass zwei Frauen oder zwei Männer irgendwie „gleich“ sein müssten. Ich kenne Frauen (oder auch Männer), die außer ihrem biologischen Geschlecht nicht viel gemeinsam haben. Und ich kenne heterosexuelle Paare, bei denen die Frau und der Mann in ihren Meinungen, Vorlieben, Vorurteilen und Interessen sich schon auf gespenstische Weise ähneln. Dürften diese dann auch keine Kinder adoptieren? Oder geht es eigentlich nicht um das Geschlecht, sondern um traditionelle Geschlechterrollen? Mal abgesehen davon, dass man das Ausleben von Geschlechterrollen niemandem, auch nicht indirekt, gesetzlich vorschreiben kann und sollte, gibt es natürlich auch homosexuelle Paare, bei denen eine/r vorrangig arbeiten geht und der/die andere sich vorrangig um das Kind kümmert. Und natürlich gibt es inzwischen eine große Menge heterosexueller Paare, bei denen das nicht so ist.

Wenn die „Unterschiedlichkeit“ der Bezugspersonen tatsächlich der Wert sein sollte, an dem sich die Geeignetheit als Eltern festmachen würde, wäre der logische Schluss, dass die Patchworkfamilie eigentlich die höchste Lebensform darstellt. Mehr Unterschiedlichkeit geht nicht! Und in diesem Rahmen bitte auch noch möglichst verschiedene Hautfarben, Herkunftsländer, Muttersprachen, sexuelle Präferenzen, Berufe, Lebensmodelle! Nur so bekommt ein Kind ja einen realistischen und umfassenden Eindruck vom Leben in seiner ganzen Vielfalt! Nur leider habe ich eine leise Ahnung, dass die CDU/CSU das dann doch nicht will.

Die gute Nachricht ist: Die meisten Menschen sind schon viel weiter. Eine deutliche Mehrheit der deutschen Bevölkerung ist für die Gleichstellung homosexueller Ehen auch beim Adoptionsrecht. Und es gibt Kinder, die ein homosexuelles Elternpaar für nicht besonders bemerkenswert halten. Im Kindergarten meines Sohnes gab es ein Paar von zwei Vätern, die einen kleinen Jungen hatten. Lediglich einige andere Eltern fanden das erstaunlich: „Aber der J. hat ja zwei Väter!“ Die Kinder verwiesen achselzuckend auf ihre Freunde, deren Eltern getrennt waren und mit neuen Partnern zusammenlebten. Aber die fehlende Mutter? Naja. Hauptsache, jemand liest, was im Muttiheft steht.

6 Kommentare

  1. Dabei ist Elter nicht einmal was Neues, sondern schon älter.

    1. Chris Topf · · Antworten

      Und in der Biologie ein gebräuchlicher Ausdruck.

  2. @Dierk: Ja, und auf Englisch gibt’s das auch, da kann es nur noch eine Frage der Zeit sein, bis es in die deutsche Sprache schwappt. Dann hat der VDS auch gleich wieder ein Unwort des Jahres und alle sind glücklich…

  3. Also ich bin schon immer dafür dass Kinder Vater und Mutter brauchen! Verwitwete und getrennt Lebende müssen ihr Kind dann leider abgeben, aber das ist doch nur ein kleiner Preis für das Glück der Kinder !!!!!!einsElf!

    1. Alternative dazu ist die sofortige Nachverheiratung. Bei Bedarf wird ein Partner passenden Geschlechts vom Jugendamt gestellt.

  4. Alleinerziehende Mütter müssen dann aber auch möglichst schnell heiraten!

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